Verzicht auf E-Mail-Verschlüsselung zulässig?

19. Januar 2024 • Datenschutz

Wenn man bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen die Rechtsansicht deutscher Datenschutzbehörden nicht kennt, dann liegt man in der Regel nicht falsch, wenn man einfach vom Schlimmsten ausgeht.

So auch bei der Frage, ob eine datenschutzrechtlich an sich erforderliche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von E-Mails unterbleiben kann, wenn Sender und Empfänger sich darauf verständigen. Die Datenschutzkonferenz hat in der Tat im November 2021 gesagt, dass ein Verzicht auf datenschutzrechtliche Sicherheitsanforderungen durch eine Einwilligung der betroffenen Personen im Grundsatz nicht möglich sein soll: Die Anforderungen beruhten auf objektiven Rechtspflichten, die nicht zur Disposition der Beteiligten stünden.

Anders der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit im Januar 2022: Datenschutz ist kein Selbstzweck, man kann verzichten. Das sehen Gerichte unter Bezugnahme auf die Privatautonomie auch so, etwa das OLG Düsseldorf im Oktober 2021 oder das Sozialgericht Hamburg im Juni 2023.