Alles ist AGB
Versuchen Sie gar nicht erst, aus dem deutschen AGB-Recht herauszukommen, das klappt im Zweifel nämlich sowieso nicht und die Rechtsunsicherheit sparen Sie sich lieber. Formulieren Sie stattdessen AGB-sichere Klauseln.
Das deutsche Recht zur Kontrolle von Allgemeine Geschäftsbedingungen ist, wenn denn deutsches Recht anwendbar ist, nämlich so gut wie überall und findet insbesondere auch auf Verträge zwischen Unternehmen (B2B-Geschäft) Anwendung. Wer bislang immer noch dachte, dass wenigstens der vom Rechtsanwalt individuell entworfene Vertrag nicht unter die AGB-Kontrolle fällt, den hat nun spätestens das OLG Düsseldorf mit seinem Urteil von November 2023 eines Besseren belehrt. Es sei in Rechtsanwaltskanzleien gängige Praxis, das Rad nicht immer neu zu erfinden, sondern auf bewährte Muster oder in Datenbanken hinterlegte Textbausteine zurückzugreifen. Selbst wenn die Muster oder Textbausteine von Dritten formuliert wurden, reiche es für die Anwendung des AGB-Rechts, dass sie von diesen Dritten in Mehrfachverwendungsabsicht erstellt wurden.
Hintergrund dieser sehr breiten Anwendbarkeit des deutschen AGB-Rechts ist die Formulierung in § 305 Abs. 1 S. 1 BGB, wonach AGB vorliegen, wenn die Vertragsbedingungen „für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert“ sind.