Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Die FAZ erinnert heute daran, dass in einem Jahr das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft treten wird.
Das Gesetz und die zu seiner Umsetzung erlassene Rechtsverordnung setzen eine EU-Richtlinie von 2019 um und verfolgen das gute Anliegen, dass Produkte und Dienstleistungen barrierefrei hergestellt und angeboten werden müssen. Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit betrifft (nur) eine einigermaßen willkürlich erscheinende Auswahl von Produkten und Dienstleistungen, darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, d.h. Online-Shops.
Die Regelungen sind sehr kleinteilig und unübersichtlich. Letztlich wird alles halb so schlimm sein und läuft es auf die Umsetzung der technischen Norm EN 301 549 hinaus.