Die Süddeutsche Zeitung schreibt, dass eine Lösung des strukturellen Konflikts zwischen datenhungrigen KI-Entwicklern und den Medien nur in den USA beginnen könne. Stimmt das, und wie gut ist die SZ informiert? Weiterlesen…
§ 44b Abs. 3 UrhG macht Text- und Data-Mining im Internet davon abhängig, dass eine Website keinen „maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt“ enthält. Was bitte ist das? Weiterlesen…
Meine Leistungen
Ich biete praxisnahe rechtliche Lösungen für Ihre Fragen und Anliegen aus allen Bereichen des IT-Rechts, die ich auch noch gut erklären kann. Meine Lösungen sind aktuell, vollständig und präzise, und zwar zu vernünftigen Preisen und, wenn Sie wollen und soweit zulässig, zum Festpreis.
Je individueller Ihre Produkte und Dienstleistungen sind, desto individueller muss auch die Rechtsberatung sein, und da sind Sie bei mir richtig.
Mein Blog
In meinem Blog finden sich aktuellen Informationen und Updates zu allen Teilbereichen des IT-Rechts, in denen ich tätig bin.
Kontakt
Sie erreichen mich am besten per E-Mail unter tim@timschroeder.law. Meinen-PGP Key gibt es hier.