Das Tolle an Linklisten sind nicht so sehr die konkreten Links, d.h. URLs, sondern bereits die Listeneinträge an sich, und damit die referenzierten Dokumente. Sie erzeugen im konkreten Fall eine jedenfalls grobe Topographie des Barrierefreiheitsrechts und geben Auskunft darüber, welche Quellen wichtig sind und was man lesen muss, um dieses Rechtsgebiet zu verstehen. Wenn Ihnen Einträge fehlen:
Schreiben Sie mir.
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