Noch mehr BFSG-Rechtsquellen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist Teil einer Reihe von Rechtsakten, die Barrierefreheit regeln. Es ist leicht, den Überblick zu verlieren, darum gibt es hier eine kurze Übersicht.

Das Schaubild zeigt, wie sich die Regelungen rund um die EU-Richtlinie 2019/882 und das BFSG in den größeren Kontext des europäischen und deutschen Rechts einordnen.
Barrierefreiheit
- Die ältere EU-Richtlinie 2016/2102 und die zu ihrer Umsetzung verabschiedeten deutschen Regelungen im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) und u.a. in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) richten sich im Wesentlichen nur an öffentliche Stellen.
- Die EU-Richtlinie 2019/882 und die zu ihrer Umsetzung dienenden deutschen Regelungen, nämlich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV), der MLBF-Staatsvertrag und der Medienstaatsvertrag gelten für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die Unternehmen an Verbraucher vertreiben bzw. erbringen.
- Die Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission enthält eine Definition des Begriffs der Kleinen und Mittleren Unternehmen, der für die Anwendung der EU-Richtlinie 2019/882 und damit auch für das BFSG relevant ist.
Normung
- Art. 15 RL 2019/882 und § 4 BFSG enthalten eine Konformitätsvermutung, wenn die Anforderungen harmonisierter Normen eingehalten werden.
- Dafür braucht es erst einmal harmonisierte Normen, deren Erarbeitung die Europäische Kommission in ihrem Durchführungsbeschluss C(2022) 6456 in Auftrag gegeben hat.
- Ergebnis der Normenerstellung soll unter anderem eine neue Version der Europäischen Norm EN 301 549 sein, die die Anforderungen an die Barrierefreiheit von IKT-Produkten und IKT-Dienstleistungen regelt.
- Der Prozess der Normerstellung ist in der Verordnung (EU) 1025/2012 geregelt.
Marktüberwachung
- Barrierefreiheitsrecht ist Produktsicherheitsrecht; die EU-Richtlinie 2019/882 verwendet viele aus dem Produktsicherheitsrecht bekannte Regelungskonzepte.
- Während die EU-Richtlinie für die Marktüberwachung noch auf die alte EU-Verordnung 765/2008 verweist, gilt inzwischen in weiten Teilen nur noch die neue Marktüberwachungsverordnung 2019/1020.
- Der Beschluss 768/2008/EG regelt die Anbringung der CE-Kennzeichnung auf Produkten.