Noch mehr BFSG-Rechtsquellen

23. Juni 2025
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist Teil einer Reihe von Rechtsakten, die Barrierefreheit regeln. Es ist leicht, den Überblick zu verlieren, darum gibt es hier eine kurze Übersicht.

BFSG-Rechtsquellen

Das Schaubild zeigt, wie sich die Regelungen rund um die EU-Richtlinie 2019/882 und das BFSG in den größeren Kontext des europäischen und deutschen Rechts einordnen.

Barrierefreiheit

  • Die ältere EU-Richtlinie 2016/2102 und die zu ihrer Umsetzung verabschiedeten deutschen Regelungen im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) und u.a. in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) richten sich im Wesentlichen nur an öffentliche Stellen.
  • Die EU-Richtlinie 2019/882 und die zu ihrer Umsetzung dienenden deutschen Regelungen, nämlich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV), der MLBF-Staatsvertrag und der Medienstaatsvertrag gelten für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die Unternehmen an Verbraucher vertreiben bzw. erbringen.
  • Die Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission enthält eine Definition des Begriffs der Kleinen und Mittleren Unternehmen, der für die Anwendung der EU-Richtlinie 2019/882 und damit auch für das BFSG relevant ist.

Normung

  • Art. 15 RL 2019/882 und § 4 BFSG enthalten eine Konformitätsvermutung, wenn die Anforderungen harmonisierter Normen eingehalten werden.
  • Dafür braucht es erst einmal harmonisierte Normen, deren Erarbeitung die Europäische Kommission in ihrem Durchführungsbeschluss C(2022) 6456 in Auftrag gegeben hat.
  • Ergebnis der Normenerstellung soll unter anderem eine neue Version der Europäischen Norm EN 301 549 sein, die die Anforderungen an die Barrierefreiheit von IKT-Produkten und IKT-Dienstleistungen regelt.
  • Der Prozess der Normerstellung ist in der Verordnung (EU) 1025/2012 geregelt.

Marktüberwachung

  • Barrierefreiheitsrecht ist Produktsicherheitsrecht; die EU-Richtlinie 2019/882 verwendet viele aus dem Produktsicherheitsrecht bekannte Regelungskonzepte.
  • Während die EU-Richtlinie für die Marktüberwachung noch auf die alte EU-Verordnung 765/2008 verweist, gilt inzwischen in weiten Teilen nur noch die neue Marktüberwachungsverordnung 2019/1020.
  • Der Beschluss 768/2008/EG regelt die Anbringung der CE-Kennzeichnung auf Produkten.

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