Gemeinsame BFSG-Marktüberwachung

13. November 2024
Die Bundesländer wollen einen Staatsvertrag beschließen, in dem sie die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes in Deutschland regeln, worum geht es da eigentlich?

Zugegeben, es hätte mir früher auffallen können als durch die Pressemitteilung des Berliner Senats vom 12. November 2024, dass die Bundesländer vorhaben, einen Staatsvertrag zu schließen, in dem sie die gemeinsame Wahrnehmung ihrer Aufgaben regeln, die sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ergeben. Gleichwohl ist das eine spannende Entwicklung.

Die wegen der im Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern notwendige Regelung im BFSG, wonach die Marktüberwachung von Produkten und Dienstleistungen in allen 16 Bundesländern durch separate Marktüberwachungsbehörden wahrgenommen werden soll, hat nämlich von Anfang an nicht so besonders viel Sinn gemacht: Barrierefreiheit ist gerade aus technischer Perspektive kein besonders triviales Regulierungsfeld, und obwohl die Bundesländer schon wegen des BGG eine gewisse Kompetenz in diesem Bereich haben dürften, ist die im BFSG nun vorgesehene Regulierung privatwirtschaftlicher Produkte und Dienstleistungen etwas ganz anderes als etwa die Gewährleistung der Barrierefreiheit von Websites öffentlicher Stellen. Außerdem ist es nicht zuletzt eine Frage der für die Marktüberwachung zur Verfügung stehenden Ressourcen, die zentral vermutlich effizienter finanziert und eingesetzt werden können.

Jedenfalls sieht der Entwurf des BFSG-Staatsvertrags vor, dass bundesweit nur eine gemeinsame Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt, nämlich die im Laufe des Jahres 2025 zu errichtende „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF), alle Aufgaben wahrnimmt, die das BFSG den Bundesländern zugewiesen hat. Das sind womöglich schlechte Nachrichten für Unternehmen, die sich auf eine eher laxe Marktüberwachung eingerichtet hatten.

Der einzige Nachteil ist womöglich, dass in Deutschland dann schon vier verschiedene Behörden mit bundesweiter Zuständigkeit mit der Umsetzung des BFSG befasst sein werden, was für eine gewisse Unübersichtlichkeit und (immer noch) für einen gewissen Koordinierungsbedarf sorgen könnte:

  • die besagte Marktüberwachungsstelle;
  • die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die im Rahmen der Marktüberwachung für die grenzüberschreitende Kommunikation zwischen deutschen Behörden und den Behörden anderer EU-Staaten sowie der Europäischen Kommission zuständig ist (§§ 24-26 BFSG);
  • die zentrale Verbindungsstelle, die gemäß § 27 BFSG für die Koordinierung bestimmter Arten von Kommunikation mit den anderen EU-Staaten sowie mit der Europäischen Kommission zuständig ist, vermutlich wird die Bundesnetzagentur diese Aufgabe übernehmen;
  • die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit, die aufgrund von § 13 BGG bei der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See eingerichtet wurde und die gemäß § 15 BFSG bestimmte Beratungsaufgaben übernehmen wird.

Neueste Beiträge

Ähnliche Beiträge

Mein Blog

In meinem Blog finden sich aktuellen Informationen und Updates zu allen Teilbereichen des IT-Rechts, in denen ich tätig bin:

Meine Leistungen

Ich biete praxisnahe rechtliche Lösungen für Ihre Fragen und Anliegen aus allen Bereichen des IT-Rechts, die ich auch noch gut erklären kann. Meine Lösungen sind aktuell, vollständig und präzise, und zwar zu vernünftigen Preisen und, wenn Sie wollen und soweit zulässig, zum Festpreis.

Je individueller Ihre Produkte und Dienstleistungen sind, desto individueller muss auch die Rechtsberatung sein, und da sind Sie bei mir richtig.

Kontakt

Sie erreichen mich am besten per E-Mail unter tim@timschroeder.law. Meinen-PGP Key gibt es hier.