Zugegeben, es hätte mir früher auffallen können als durch die Pressemitteilung des Berliner Senats vom 12. November 2024, dass die Bundesländer vorhaben, einen Staatsvertrag zu schließen, in dem sie die gemeinsame Wahrnehmung ihrer Aufgaben regeln, die sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ergeben. Gleichwohl ist das eine spannende Entwicklung.
Die wegen der im Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern notwendige Regelung im BFSG, wonach die Marktüberwachung von Produkten und Dienstleistungen in allen 16 Bundesländern durch separate Marktüberwachungsbehörden wahrgenommen werden soll, hat nämlich von Anfang an nicht so besonders viel Sinn gemacht: Barrierefreiheit ist gerade aus technischer Perspektive kein besonders triviales Regulierungsfeld, und obwohl die Bundesländer schon wegen des BGG eine gewisse Kompetenz in diesem Bereich haben dürften, ist die im BFSG nun vorgesehene Regulierung privatwirtschaftlicher Produkte und Dienstleistungen etwas ganz anderes als etwa die Gewährleistung der Barrierefreiheit von Websites öffentlicher Stellen. Außerdem ist es nicht zuletzt eine Frage der für die Marktüberwachung zur Verfügung stehenden Ressourcen, die zentral vermutlich effizienter finanziert und eingesetzt werden können.
Jedenfalls sieht der Entwurf des BFSG-Staatsvertrags vor, dass bundesweit nur eine gemeinsame Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt, nämlich die im Laufe des Jahres 2025 zu errichtende „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF), alle Aufgaben wahrnimmt, die das BFSG den Bundesländern zugewiesen hat. Das sind womöglich schlechte Nachrichten für Unternehmen, die sich auf eine eher laxe Marktüberwachung eingerichtet hatten.
Der einzige Nachteil ist womöglich, dass in Deutschland dann schon vier verschiedene Behörden mit bundesweiter Zuständigkeit mit der Umsetzung des BFSG befasst sein werden, was für eine gewisse Unübersichtlichkeit und (immer noch) für einen gewissen Koordinierungsbedarf sorgen könnte: