Die in Umsetzung des TDDDG erlassene neue Einwilligungsverwaltungsverordnung soll Vereinfachungen beim Umgang mit Cookies bringen; der mit ihr verfolgte Regelungszweck ist in der Theorie reizvoll, seine Umsetzung scheitert allerdings auch daran, dass der Verordnungsgeber sich nicht von zwei IT-rechtlichen Mythen lösen konnte. Was ist von der Verordnung zu halten?
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